Betriebshilfsdienst

Landwirtschaftliche Vollerwerbs- und Nebenerwerbsbetriebe, sofern diese bei der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung Mitglied sind, können im Krankheitsfall einen Betriebshelfer gestellt bekommen.

Zur Überbrückung von Notlagen im Krankheitsfall, verfügt der MR Waldshut über einen hauptberuflichen Betriebshelfer.

Auch bei Berufsunfällen, Kuren und Todesfällen, kann Betriebshilfe geleistet werden. Die Kosten für den Betriebshelfer werden von der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung übernommen.